2.2.2026 (ca)
Im Dezember vergangenen Jahres berichteten wir über ein breit angelegtes Statement unserer Lechallianz Augsburg zum geplanten Uniper-Wasserkraftwerk im Renaturierungsbereich „Licca liber“, und zwar in Form eines „Offenen Briefs“ des Lechallianz-Sprechers Stefan Zott an die Bundesregierung respektive die beiden zuständigen Bundesministerien für Finanzen und für Umwelt (siehe nochmals unsere untenstehende Aktuelle Meldung „Offener Brief an die Bundesregierung“ vom 3.12.2025). Nun gibt es eine erste Replik: Bundesumweltminister Carsten Schneider ließ eine Beamtin seines Ministeriums auf unseren Brief antworten. Hier Auszüge aus dem Antwortschreiben, die unsere Argumente gegen ein Wasserkraftwerk im Bereich von Licca liber unterstützen:
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„Grundsätzlich sind alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. Daher muss gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz die Verträglichkeit eines Projektes mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes vor der Durchführung im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung geprüft werden. Wenn erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können, ist ein Projekt unzulässig. […] Weiterhin ist das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial in Oberflächengewässern zu erhalten bzw. wiederherzustellen, zwingend zu beachten. Die Vorgaben der §§ 33 – 35 des Wasserhaushaltgesetzes zur Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und zum Schutz der Fischpopulation bei der Wasserkraftnutzung sind einzuhalten und durch die Genehmigungsbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu prüfen. […]“
Das gesamte Antwortschreiben des Bundesumweltministeriums ist untenstehend im pdf-Format downloadbar.
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260123_Antwort_BMUKN_geschwaerzt.pdf (PDF)