17.12.2025 (ca)
Vor kurzem wurde das neue Bayerische Wassergesetz auf den Weg gebracht. Die Augsburger Allgemeine Zeitung berichtete im Vorfeld mehrfach über die anstehende Novelle – und zuletzt am vergangenen Freitag in ihrem Beitrag „Wasser vor allem für Privatleute teurer“ (vom 12.12.2025, Ausgabe-Nr. 286, S. 10) wie folgt:
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„Das Bayerische Wassergesetz ist verabschiedet, der Wassercent als Zusatzabgabe auf den Wasserverbrauch kommt: Der Landtag stimmte am späten Mittwochabend mit der Regierungsmehrheit von CSU und Freien Wählern der Vorlage der Staatsregierung zu. […] Im Grundsatz sieht das Gesetz eine einheitliche Entnahme-Gebühr von zehn Cent pro Kubikmeter für alle Wasser-Verbraucher vor - doch es gelten viele Sonderregeln. So gibt es eine Freimenge von 5000 Kubikmetern pro Jahr. Privatpersonen profitieren davon jedoch nicht: Die Freimenge gilt nur für Wasserversorger, Zweckverbände und Nutzer eigener Brunnen sowie für die Industrie. Bei einem durchschnittlichen privaten Wasserverbrauch von knapp 140 Litern pro Person und Tag soll die Belastung der Privathaushalte bei rund fünf Euro pro Kopf und Jahr liegen. Fällig wird der neue Wassercent ab 1. Juli 2026. […] Das neue Wassergesetz regelt aber nicht nur die Einführung des Wassercents. Beim Hochwasserschutz sollen Städte und Gemeinden künftig nur noch 20 Prozent der Kosten tragen anstatt bisher bis zu 50 Prozent. Technische Maßnahmen zum Hochwasserschutz sollen zudem als überragendes öffentliches Interesse bei der Planung bevorzugt werden. Umweltschützer befürchten deshalb Interessenkonflikte mit dem Naturschutz. [...] Im Landtag kritisierte der Grünen-Abgeordnete Patrick Friedl, dass die Förderung von Grundwasserneubildung oder die Renaturierung von Mooren als Reaktion auf zunehmende Trockenheit und Klimawandel in dem Gesetz keine Rolle spielten. Auch die erwarteten rund 70 Millionen Euro jährlich aus dem Wassercent würden wohl nicht für solche Anpassungsmaßnahmen verwendet werden, befürchtet er: Im neuen Haushaltsplan bis 2027 finde sich dafür jedenfalls „kein Extra-Geld“.“
Man merkt, es besteht dringender Bedarf an Korrekturen! Die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Weitere Informationen seitens des Bayerischen Umweltministeriums sind verfügbar unter:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/
Bild: Trinkwasserbrunnen beim Bismarckturm in Steppach