15.12.2025 (ca)
Der Ende November publizierte AZ-Artikel „Uniper treibt Planungen für Lech-Kraftwerk voran“ hat die Naturschutz-Gemeinschaft aufgeschreckt (vgl. dazu nochmals unsere untenstehende Aktuelle Meldung „Streit ums Wasser“ vom 28.11.2025). Draufhin gab es seitens unser Lechallianz sehr kritische Leserbriefe und Kommentare seitens Günther Groß, Dr. Eberhard Pfeuffer, Dr. Günther Bretzel und Georg Stiegel sowie einen „Offenen Brief“ an die zuständigen Bundesministerien vom Allianzen-Sprecher Stefan Zott. Der Renaturierungsexperte Bernhard Uffinger und ebenfalls Allianzen-Mitglied, der unter anderem viele Jahre das Vorbild-Projekt „Wertach vital“ als BN-Beauftragter in der Bürgerarbeitsgruppe und im Fachausschuss begleitete, steuert nun einen weiteren Kommentar bei, der insbesondere nochmals auf die naturschutzrechtlichen Aspekte des möglichen Kraftwerkbaus abzielt:
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„Das geplante neue Kraftwerk, befindet sich in einem FFH-Gebiet und ist mit den Zielsetzungen des FFH-Gebiets unvereinbar! Es macht das Kernanliegen der Lech-Renaturierung im Abschnitt von der Staustufe 23 bis zum Hochablass, seinem ursprünglichen Zustand anzunähern, oberhalb und unterhalb des Kraftwerks, aus meiner Sicht, weitgehend zunichte! Achtung: Die im AZ-Bericht veröffentlichten beiden Fotos sind irreführende Fotomontagen. Falsch ist aus meiner Erfahrung mit „Wertach vital“ die Darstellung einer natürlich gestalteten Rampe mit der auf beiden Bildern dargestellten gleichen Wassermenge (mit und ohne Kraftwerk). Ebenso macht man die Länge normal nicht an einem Stück und linear, sondern wie in einem Wildflussbett unregelmäßig abgestuft! Wenn das Lechbett, wie beschrieben, doppelt so breit werden soll, dann muss, um das Kraftwerk betreiben zu können, der Hauptstrom des Lechs oberhalb mindestens 100 m auf das Ostufer geleitet werden, um einen guten Wirkungsgrad zu erzielen. Damit wären die Bemühungen die dynamische Prozesse im Lech zuzulassen, dauerhaft ausgehebelt (siehe FFH-Verschlechterungsverbot!). Betrachtet man im Oberlauf den Kraftwerkszulauf, so gaukelt Uniper bei den beiden Bildern ein volles gleichmäßiges Flussbett vor, das vielleicht im Hochwasserfall des Lechs, aber nicht im Normal- oder bei Niedrigwasserständen so aussehen wird! Aus meiner Erfahrung mit den zuletzt erbauten Lech-Kraftwerken ist auf den Luftbildern immer der Hauptstrom des Fließgewässers in Richtung des Kraftwerkes zu sehen. Das geplante Kleinkraftwerk soll eine Energie für ca. 5000 Haushalte liefern. Mit der Ertüchtigung der laufenden Altkraftwerke, am Lech oder an der Donau, könnte ein weit größerer Stromertrag erzeugt werden! Wenn die neuen Kraftwerke in Betrieb sind, dann werden immer wieder die Nachforderungen des Betreibers (Wehrerhöhung, Kiesausbaggerung usw.) beantragt und auch bewilligt. Der geplante Kraftwerkstandort befindet sich in einem FFH-Gebiet und ist mit den Zielsetzungen des FFH-Gebiets unvereinbar und es gilt hier mit dem Blickpunkt Fluss und Morphologie ein Verschlechterungsverbot. Nun kann man nur hoffen, dass bei der amtlichen Schutzgüterabwägung den Fischen, insbesondere dem Huchen, und nicht dem Miesmacher und Spielverderber „Kraftwerksbau“ der Vorrang eingeräumt wird!“
Anmerkung: Ein FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) ist ein europäisches Schutzgebiet innerhalb des Natura 2000-Netzwerks, das nach der europäischen FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) zum Schutz gefährdeter Arten (Fauna, Flora) und spezieller Lebensraumtypen (Habitate) ausgewiesen wird, um die Biodiversität in der EU zu erhalten. Verboten sind dort grundsätzlich alle Handlungen, die den Erhaltungszustand der geschützten Arten und Lebensräume gefährden könnten, wie zum Beispiel die Zerstörung von Nestern oder Fortpflanzungsstätten. Konkrete Erlaubnisse und Verbote hängen vom jeweiligen Gebiet ab und müssen vor Ort erfragt werden. – Dies sind im gegenständlichen Fall die Untere Wasserbehörde, sprich das Umweltamt der Stadt Augsburg, oder nach Inkrafttreten der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes zukünftig die Regierung von Schwaben. – Bild: Die „Raue Rampe“ am Lech-Flußkilometer 50,4 im FFH-Gebiet.